{"id":87306,"date":"2026-06-19T21:12:23","date_gmt":"2026-06-19T18:12:23","guid":{"rendered":"https:\/\/gerhardus.ro\/?p=87306"},"modified":"2026-06-19T21:12:23","modified_gmt":"2026-06-19T18:12:23","slug":"kinderschutzkommission-neue-statuten-regeln-kompetenzen-und-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gerhardus.ro\/de\/kinderschutzkommission-neue-statuten-regeln-kompetenzen-und-verfahren\/","title":{"rendered":"Kinderschutzkommission: Neue Statuten regeln Kompetenzen und Verfahren"},"content":{"rendered":"<p>Das Presseamt des Heiligen Stuhls hat die aktualisierten Statuten der P\u00e4pstlichen Kinderschutzkommission \u201eTutela Minorum\u201c bekannt gegeben. Die Genehmigung durch Papst Leo XIV. erfolge \u201ead experimentum\u201c f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren. Die \u00dcberarbeitung der seit 2015 bestehenden Statuten wurde notwendig, um das Gremium an die Vorgaben der im M\u00e4rz 2022 verk\u00fcndeten Apostolischen Konstitution \u201ePraedicate Evangelium\u201c zur Neuordnung der R\u00f6mischen Kurie anzupassen.<\/p>\n<p><b><i>Alessandro Di Bussolo und Mario Galgano &#8211; Vatikanstadt<\/i><\/b><\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident der Kommission, Erzbischof Thibault Verny, erkl\u00e4rte, dass die neuen Statuten auf den R\u00fcckmeldungen von Betroffenen, Fachleuten des Kinderschutzes und Erfahrungen der Ortskirchen basieren. Die Richtlinien zielen darauf ab, Schutzkonzepte in die Strukturen der Kirche einzubinden. Zu den Kernelementen geh\u00f6ren die Ber\u00fccksichtigung von Perspektiven der Opfer und \u00dcberlebenden sowie der Definition des Verh\u00e4ltnisses zu anderen Beh\u00f6rden im Vatikan. Die Regelungen dienen der Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verfahrensweisen auf internationaler Ebene.<\/p>\n<p><strong>Stellung innerhalb der Kurie und Aufgabenbereiche<\/strong><br \/>\nDie Richtlinien definieren die Kinderschutzkommission als <b>Beratungsorgan f\u00fcr den Papst<\/b>\u00a0im Bereich des Schutzes von Minderj\u00e4hrigen und schutzbed\u00fcrftigen Personen vor Missbrauch. Die Berichterstattung an das Kirchenoberhaupt erfolgt \u00fcber den Pr\u00e4sidenten. Das Gremium ist dem\u00a0<b>Dikasterium f\u00fcr die Glaubenslehre<\/b>\u00a0zugeordnet und arbeitet mit diesem beim Informationsaustausch, der Entwicklung von Schutzmethoden, der Erstellung des Jahresberichts und bei Ausbildungsprogrammen zusammen.<br \/>\nDer Pr\u00e4sident oder der Sekret\u00e4r der Kommission sind gesetzte Mitglieder des Dikasteriums f\u00fcr die Glaubenslehre. Zudem nehmen Vertreter dieses Dikasteriums als Beobachter an den Plenarversammlungen der Kommission teil. Die Kommission steuert den Dienst an der Gesamtkirche durch die F\u00f6rderung lokaler Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Kuriendikasterien, ohne direkt eine regierende Funktion auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><strong>Regionale Unterst\u00fctzung und Meldesysteme<\/strong><br \/>\nDas Gremium unterst\u00fctzt die Ortskirchen beim Aufbau von regionalen und nationalen <b>Meldesystemen<\/b>\u00a0sowie von Anlaufstellen. Diese Einrichtungen haben die Aufgabe, Betroffene anzuh\u00f6ren und zu begleiten, wobei der Schutz von Daten, Vertraulichkeit und Pers\u00f6nlichkeitsrechten vertraglich geregelt ist. Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit dem Dikasterium f\u00fcr die Glaubenslehre in die Abl\u00e4ufe der\u00a0<b>Ad-limina-Besuche<\/b>\u00a0eingebunden werden. \u00dcber die Konferenzen der h\u00f6heren Ordensoberen erfolgt zudem eine Kooperation im Bereich der\u00a0<b>Ordensgemeinschaften<\/b>\u00a0zur Vermittlung von Verfahrensweisen und zur St\u00e4rkung der Eigenverantwortung der jeweiligen Institute.<\/p>\n<p><strong>Jahresbericht und Zusammenarbeit im Vatikan<\/strong><br \/>\nDie Kommission erarbeitet einen j\u00e4hrlichen <b>Bericht<\/b>\u00a0\u00fcber die kirchlichen Schutzma\u00dfnahmen und Verfahren. Dieses Dokument entsteht unter Beteiligung der Dikasterien und lokaler Kirchenstrukturen. Nach einer Konsultation mit dem Staatssekretariat wird der Bericht dem Papst vorgelegt, der \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung entscheidet. Der Bericht erfasst den Stand des Kinderschutzes in der weltweiten Kirche und unterscheidet zwischen \u00fcberpr\u00fcften Ma\u00dfnahmen, erkl\u00e4rten Praktiken, eingegangenen Informationen, strukturellen Defiziten und Empfehlungen.<br \/>\nIn Absprache mit dem Staatssekretariat kann die Kinderschutzkommission den Leitungen der Dikasterien Empfehlungen \u00fcbermitteln. Bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen oder M\u00e4ngeln in lokalen Schutzsystemen leitet das Gremium seine Bewertungen an das zust\u00e4ndige Dikasterium weiter, welches die jeweilige Entscheidungsbefugnis beh\u00e4lt. Das Ziel bleibt die Etablierung eines gemeinsamen Rahmens, dessen Grunds\u00e4tze unter Ber\u00fccksichtigung lokaler Kontexte und des jeweiligen staatlichen Zivilrechts umgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Zusammensetzung des Gremiums<\/strong><br \/>\nDie Kommission umfasst maximal 23 vom Papst ernannte Mitglieder. Die Leitung obliegt dem Pr\u00e4sidenten, der von einem Sekret\u00e4r unterst\u00fctzt wird. Das Gremium tritt zwei mal j\u00e4hrlich zu einer Plenarversammlung zusammen und ist in regionale Gruppen sowie Arbeitskreise unterteilt. Die F\u00fchrungsebene wird durch einen Exekutivrat beraten, dem der Pr\u00e4sident, der Sekret\u00e4r und drei Kommissare angeh\u00f6ren. Dieses st\u00e4ndige Organ kann durch zwei externe Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr finanzielle und administrative Fragen erg\u00e4nzt werden. F\u00fcr die Umsetzung des Mandats k\u00f6nnen zudem regionale Berater herangezogen werden.<\/p>\n<p><i><b>Der vollst\u00e4ndige Text der Statuten ist auf Italienisch <a href=\"https:\/\/press.vatican.va\/content\/salastampa\/it\/bollettino\/pubblico\/2026\/06\/13\/0513\/00974.html\" rel=\"external\">hier<\/a>\u00a0abrufbar.<\/b><\/i><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.vaticannews.va\/de\/vatikan\/news\/2026-06\/vatikan-reform-kinderschutzkommission-neue-statuten-kompetenzen.html\">www.vaticannews.va\/de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Presseamt des Heiligen Stuhls hat die aktualisierten Statuten der P\u00e4pstlichen Kinderschutzkommission \u201eTutela Minorum\u201c bekannt gegeben. Die Genehmigung durch Papst Leo XIV. erfolge \u201ead experimentum\u201c f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren. 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