Wie wurde der November zum Monat des Gebets für die Verstorbenen? Durch eine kirchliche Anordnung oder durch eine Tradition der Volksfrömmigkeit, die später vom Papst bestätigt wurde?
Die ersten Tage des Monats November nehmen im Leben der katholischen Kirche einen besonderen Platz ein. Am Hochfest Allerheiligen erinnern wir uns an jene, die bereits zur ewigen Seligkeit gelangt sind. Am 2. November, dem Gedenktag Allerseelen, beten wir für alle verstorbenen Gläubigen. Der Besuch der Friedhöfe, die Pflege der Gräber, das Anzünden von Kerzen und die Feier der Heiligen Messen für die Verstorbenen gehören zu den Traditionen dieser Tage. In der katholischen Tradition sind jedoch nicht nur die ersten beiden Novembertage, sondern der gesamte Monat in besonderer Weise dem Gebet für die Verstorbenen gewidmet.

Eine uralte Tradition der Kirche
Das Gebet für die Verstorbenen gehört zur uralten Tradition des christlichen Glaubens. Es gründet in der Überzeugung von der Gemeinschaft der Heiligen: Der Tod unterbricht nicht die Gemeinschaft jener, die in Christus leben. Deshalb bewahrt die Kirche nicht nur das Andenken an die Verstorbenen, sondern betet auch für sie, vor allem im Rahmen der Heiligen Messe.
Dabei handelt es sich um zwei historisch unterschiedliche Aspekte. Der Gedenktag am 2. November gehört zum liturgischen Kalender der Kirche, während sich die Frömmigkeitspraktiken, die während des gesamten Monats November gepflegt werden, im Rahmen der Volksfrömmigkeit und der lokalen kirchlichen Traditionen entwickelt haben.

Cluny: Die Anfänge des Gedenktages am 2. November
Die Verbreitung des Gedenktages am 2. November ist mit der Benediktinerabtei Cluny in Frankreich verbunden. Die im 10. Jahrhundert gegründete Abtei wurde zu einem der bedeutendsten Zentren der mittelalterlichen Klosterreform. Ihr fünfter Abt, der heilige Odilo (994–1049), ordnete an, dass in den der Abtei Cluny angeschlossenen Klöstern jedes Jahr am 2. November aller verstorbenen Gläubigen gedacht werden sollte. Bereits am Vorabend erklangen die Glocken, die Mönche beteten das Totenoffizium, und am folgenden Tag wurden Heilige Messen für die Seelen der Verstorbenen gefeiert. Mit diesem Gedenken war auch die Unterstützung der Armen verbunden.
Der Überlieferung zufolge geht diese Anordnung auf das Jahr 998 zurück. Historische Forschungen datieren sie jedoch eher in die ersten Jahrzehnte des 11. Jahrhunderts, ungefähr um das Jahr 1030. Die in Cluny entstandene Praxis verbreitete sich allmählich auch in anderen Klostergemeinschaften und Diözesen und wurde so zu einem Bestandteil der liturgischen Tradition der westlichen Kirche.

Das Dekret von Papst Leo XIII. aus dem Jahr 1888
Der Ursprung der Gebetspraxis, die während des gesamten Monats November gepflegt wird, lässt sich nicht auf eine einzige kirchliche Anordnung zurückführen. Ein im Jahr 1888 erlassenes Dekret bietet jedoch einen wichtigen historischen Anhaltspunkt.
Am 17. Januar 1888 erließ die Kongregation für Ablässe und die Heiligen Reliquien mit Zustimmung von Papst Leo XIII. ein Dekret, das im 20. Band der Acta Sanctae Sedis veröffentlicht wurde. Das Dokument regelte die Gewährung von Ablässen für Frömmigkeitsübungen, die während des gesamten Monats November zugunsten der Seelen im Fegefeuer verrichtet wurden.
Die Einleitung des Dekrets enthält eine wertvolle historische Information: In den Kirchen zahlreicher Diözesen war es bereits zur Gewohnheit geworden, während des gesamten Monats November täglich für die Seelen im Fegefeuer zu beten. Die Gläubigen verrichteten diese Gebete auch privat. Bereits frühere Päpste hatten für solche Frömmigkeitsübungen Ablässe gewährt, diese galten jedoch noch nicht für die gesamte Kirche.
Auf die an ihn gerichteten Bitten hin weitete Papst Leo XIII. die mit den täglichen Frömmigkeitsübungen im Monat November verbundenen Ablässe auf die Gläubigen der ganzen Kirche aus, sowohl für gemeinschaftlich als auch für privat verrichtete Gebete. Für jeden Tag des Monats gewährte er einen Teilablass und für einen frei gewählten Tag einen vollkommenen Ablass, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt wurden: die sakramentale Beichte, der Empfang der Heiligen Kommunion, der Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle sowie das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters. Die Ablässe konnten auch den Seelen der Verstorbenen zugewendet werden.
Das Dekret von 1888 erklärte den November also nicht ausdrücklich zum Monat der Verstorbenen. Vielmehr zeigt es, dass diese Praxis bereits bestand und in zahlreichen Diözesen verbreitet war. Papst Leo XIII. weitete die mit dieser Tradition verbundenen Ablässe auf die gesamte Kirche aus.

Vom Gedenken zum Gebet
Im Mittelpunkt der Frömmigkeitsübungen im Monat November steht nicht nur die Erinnerung an die Verstorbenen, sondern vor allem das Gebet für sie. In der Gemeinschaft der Heiligen bleiben die Glieder der Kirche auch über den Tod hinaus miteinander verbunden. Das Gebet für die Verstorbenen ist ein Ausdruck dieser Liebe.
Das Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie, herausgegeben von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, nennt verschiedene Formen, durch die die Gläubigen diese Gemeinschaft zum Ausdruck bringen können: die Feier der Heiligen Messe, den Besuch der Friedhöfe, die Unterstützung Bedürftiger, Werke der Barmherzigkeit sowie verschiedene Gebete und Frömmigkeitsübungen.

Was können wir heute tun?
Die geltenden Bestimmungen über die Ablässe sind im Enchiridion Indulgentiarum (1999) enthalten. Diesen Bestimmungen zufolge können die Gläubigen vom 1. bis zum 8. November täglich einen vollkommenen Ablass für die Seelen der Verstorbenen gewinnen, wenn sie in frommer Gesinnung einen Friedhof besuchen und für die Verstorbenen beten, und sei es auch nur still im Herzen.
Am 2. November, dem Gedenktag Allerseelen, kann ein vollkommener Ablass auch durch den andächtigen Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle gewonnen werden, wo das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gebetet werden.
Für den Gewinn eines vollkommenen Ablasses müssen außerdem die üblichen Bedingungen erfüllt sein: die sakramentale Beichte, der Empfang der Heiligen Kommunion, das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters sowie die völlige Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde. Diese Ablässe können ausschließlich den Seelen der Verstorbenen zugewendet werden. Ein Teilablass ist beispielsweise auch mit dem Gebet Requiem aeternam – „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe“ – verbunden.
Der Monat November erinnert uns also nicht nur an das Ende des irdischen Lebens. Das Gebet für die Verstorbenen bringt unseren Glauben an die Auferstehung, die Hoffnung auf das ewige Leben und jene Liebe zum Ausdruck, die mit dem Tod nicht endet.

Pressebüro der Diözese Temeswar
Foto: György Szilárd