Eine synodale Studiengruppe des Vatikans schlägt eine Überarbeitung des römisch-katholischen Kirchenrechts vor. Das ergibt sich aus einem Abschlussbericht, die das Synodensekretariat an diesem Mittwoch veröffentlicht hat.
Konkret empfiehlt die kanonistische Studiengruppe Änderungen zu den „Kanones“ bezüglich der kirchlichen Leitung, der Mitwirkung der Gläubigen und der Rechenschaftslegung. Die Gruppe war vom damaligen Papst Franziskus Ende 2023 eingerichtet worden und sollte Anregungen der von Franziskus durchgeführten katholischen Weltsynode (2021-24) aufgreifen, in Absprache mit dem vatikanischen Dikasterium für Gesetzestexte.

Ausgangspunkt der Überlegungen der Studiengruppe war das Abschlussdokument der Synode vom 26. Oktober 2024 sowie verschiedene Beiträge, die von Experten aus aller Welt eingereicht wurden, darunter von der Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens von der Universität Erfurt. Zu den Empfehlungen gehört, den „sensus fidei“, also den vor allem von Papst Franziskus immer wieder betonten Glaubenssinn aller Getauften, im Kirchenrecht noch vor der auf dem Ersten Vatikanischen Konzil proklamierten päpstlichen Unfehlbarkeit aufzuführen.

Konkrete Formulierungen vorgeschlagen
Im jetzt publizierten Bericht, der auf der Internetseite des Synodensekretariats einsehbar ist (allerdings nicht auf Deutsch), werden kurz-, mittel- und langfristige Änderungen im Codex des lateinischen Kirchenrechts vorgeschlagen. Dabei stellt der Bericht der Studiengruppe konkrete Formulierungen der derzeit gültigen Rechtslage gegenüber. An einigen Stellen werden Alternativvorschläge aufgelistet. Vor allem aber spricht sich die Gruppe für eine längerfristige Überarbeitung des Kirchenrechts aus.
Aus den Änderungsformulierungen ergibt sich, dass die Studiengruppe für eine breitere Beteiligung an Entscheidungen in der Kirche eintritt. Entsprechende Ämter müssten eingerichtet, Aufgaben an qualifizierte Persönlichkeiten übertragen werden. So könnten künftig etwa mehr Laien als Richter an bischöflichen Gerichten eingesetzt werden, wo es um Fragen der Ehenichtigkeit geht. Die Studiengruppe setzt sich für die Bildung von Pastoralräten in jedem Bistum und jeder Pfarrei sowie dafür ein, dass die Bischöfe einer Kirchenprovinz alle zehn Jahre zu einem sogenannten „Provinzkonzil“ zusammentreten. Die Änderungsvorschläge beziehen sich nur auf das römisch-katholische Kirchenrecht, nicht auf das Recht der Ostkirchen, mit dem sich ein anderes Gremium beschäftigt. Ihre Arbeit sieht die Studiengruppe als noch nicht abgeschlossen an; erst müssten sämtliche Studiengruppen, die im Umfeld der Weltsynode eingerichtet wurden, ihre Berichte vorlegen. „Der synodale Prozess beeinträchtigt nicht die Entscheidungsgewalt des Bischofs, des Bischofskollegiums oder des Papstes, sondern integriert den Beitrag des Volkes Gottes, indem es dem synodalen Akt einen wirklich gemeinschaftlichen Charakter verleiht.“

Quelle: www.vaticannews.va/de