Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag (mit 301 Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen) die Gesetzesinitiative des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț betreffend die Entlohnung aus öffentlichen Mitteln von zusätzlichen Mitarbeitern von Glaubensgemeinschaften angenommen. Es handelt sich um einen mit Unterstützung von Silviu Vexler, dem Abgeordneten der jüdischen Minderheit, eingereichten Novellierungsvorschlag des Rahmengesetzes (lege cadru) Nr. 153/2017, der als Gesetz Nr. 276/ 2021 verabschiedet wurde. Aufgrund des neuen Gesetzes können nun in Bischofsämtern oder anderen Leitungsstrukturen von Glaubensgemeinschaften beziehungsweise in Dekanaten (Protopopiaten oder ihnen entsprechenden übergemeindlichen administrativen Einheiten) Personen eingestellt werden, die für andere Aufgaben als die geistliche Betreuung nötig und keine Geistlichen sind. Im Falle der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien handelt es sich um insgesamt 15 Stellen: je sechs in den Landeskreisen Hermannstadt/Sibiu und Kronstadt/ Brașov, zwei im Kreis Muresch und eine Stelle in Bukarest. Posten geschaffen werden aufgrund des neuen Gesetzes ferner in der Römisch-Katholischen Kirche (25 – N.B. die Röm.-Kath. Kirche in Rumänien zählt 6 Diözesen aufgeteilt über die 40 Kreise des Landes), in der orthodoxen (12), in der reformierten und der unitarischen Kirche sowie in der muslimischen Glaubensgemeinschaft.

Redaktionell bearbeitet nach: Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien, 29. Jahrgang/Nr. 7122, Bukarest, Donnerstag, 1. Juli 2021, S. 4.