PRESSEMITTEILUNG

Am 25. Mai 2021 lehnte der Oberste Kassations- und Justizgerichtshof (rum. Înalta Curte de Casație și Justiție – ICCJ) den legitimen Antrag der Römisch-Katholischen Erzdiözese Karlsburg auf Rückerstattung der 1798 vom römisch-katholischen Bischof Ignaz Batthyány gegründeten Bibliothek und wissenschaftlichen Sammlung ab. Die Römisch-Katholische Erzdiözese Karlsburg hält die aktuelle Entscheidung des Gerichts für ungerecht und unzulässig, da in diesem Fall die Begründung der Entscheidung einfach nicht öffentlich gemacht wurde. Die Römisch-Katholische Erzdiözese Karlsburg lehnt dieses Urteil vehement ab und ist infolgedessen gezwungen, den Kampf vor Gericht bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortzusetzen, so die Erklärung der Erzdiözese Karlsburg, vom 31. Mai 2021.
Im Gegensatz zu einigen in der Presse verbreiteten Meinungen zu dieser Entscheidung des ICCJ können die offensichtlichen historischen Fakten nicht ignoriert werden. Bischof Ignaz Batthyányi, der die Bibliothek gründete, vermachte die gesamte Sammlung der Römisch-Katholischen Kirche in Siebenbürgen. Die Batthyáneum-Bibliothek wurde zusammen mit ihrer Sammlung 1949 vom rumänischen kommunistischen Staat geschlossen, 1950 missbräuchlich verstaatlicht und gehört seitdem zur Nationalbibliothek Rumäniens.
Die Sammlung der Batthyáneum-Bibliothek umfasst verschiedene Manuskripte und zahlreiche Raritäten mit insgesamt etwa 18.000 Exemplaren, darunter Handschriften aus dem 9. Jahrhundert, alle aus der persönlichen Sammlung von Bischof Ignaz Batthyányi. Die wertvollste darunter ist der berühmte Codex Aureus, der das Fragment mit den Evangelien nach Matthäus und Markus, in goldenen Lettern, von 812 enthält und aus der Benediktinerabtei Lorsch stammt.
Die Anerkennung des Eigentumsrechts ist eine der verfassungsrechtlich garantierten Säulen der Rechtsstaatlichkeit. 1949 beschlagnahmte das kommunistische Regime missbräuchlich das Eigentum der katholischen Kirche beider Riten in Rumänien, sowohl der römisch-katholischen Kirche, als auch der griechisch-katholischen Kirche. Die Rückgabe dieser beschlagnahmten Güter an die rechtmäßigen Eigentümer ist auch ein notwendiger Akt für die Festigung der Demokratie in Rumänien.
In diesem Sinne bekundet die Bischofskonferenz Rumäniens ihre Solidarität mit Erzbischof Gergely Kovács und der Römisch-Katholischen Erzdiözese Alba Iulia/ Karlsburg bei den rechtlichen Bemühungen zur Wiedererlangung der verstaatlichten Vermögenswerte.

Pfr. Francisc UngureanuGeneralsekretär der Konferenz der Katholischen Bischöfe Rumäniens